Krankenakte Fortsetzung Teil 4
Hinweis zu den Krankenakten
Der Bericht und die Zusammenstellung der Daten und Fakten wurde bereits vor über einem Jahr zusammengetragen. In der Zwischenzeit hat sich vieles verändert was Sie Aktuell mit allen neu gewonnenen Erkentnissen unter der folgenden URL finden und nachlesen können:
Aus der Krankenakte des Patienten Mario Hagemeister
Eine aktuellere Darstellung ist auch hier geplant und wird derzeit umgesetzt.
Für die Staatsanwaltschaft ist das alles so in Ordnung und sie stellt das Verfahren ein.
Und diesen Patienten, für jeden Laien erkennbar, entließ man am 1. 10. 2005 und wiederholt am 8.1.2006 in einem Zustand, in dem er in keiner Weise Herr seiner Sinne war, allein, ohne Begleitung und ohne jemanden vorher zu informieren in eine Großstadt, schutzlos ausgeliefert - die Katastrophe war somit vorprogrammiert und war zu erwarten.
Unter dieser Adresse erhalten Sie zusätzlich einen ersten Überblick über die Zusammenhänge:
>> http://neu.lichtblick-newsletter.de/index2.php?artikel..... <<
Nach dem Totmachen kommt das Totschweigen - ungestraft und toleriert - soll das wieder möglich sein - heute in Deutschland? Ich erinnere an die oben genannten Zahlen aus dem Statstischen Bundesamt.
Die Staatsanwaltschaft sieht in diesem Fall jedenfalls keinen Handlungsbedarf - das ist heute möglich.
Allein schon die Auswahl der Gutachter in dieser Angelegenheit kam wohl einer Vorentscheidung bezüglich Ergebnis der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gleich. Kann man das überhaupt anders sehen? Auch die hier beschriebenen Vorgänge um den 1.10.2005 und die Zeugenaussage der Frau F. (unter dem zweiten Link veröffentlicht), werden/wurden totgeschwiegen, warum wohl?
Wie war das noch, vor dem Gesetz sind alle gleich?
Nach den hier erlebten und dargestellten Manipulationen will ich nicht mehr daran glauben.
So objektiv arbeiten Gutachter:
Das passt nicht zu der oben zitierten Aktenlage! Ein Mensch in dieser Verfassung kann unmöglich gezielt und noch weniger eigenverantwortlich planen!
Von Experten aus dem Gebiet der Psychiatrie erhielt ich diese Antwort auf die bisherige Darstellung im Internet schriftlich.
.. höre zum ersten Mal von diesem Fall. Das stinkt gewaltig nach Vetternwirtschaft bzw. "Krähensyndrom".
Generell zu solchen Geschichten:
Es gibt wenigstens Tage, da halte ich die DGPPN für eine kriminelle Vereinigung. Beispielsweise, wenn die eine Propaganda-Konferenz veranstalten, die sich angeblich mit der Pflege von Demenzkranken in unserer Gesellschaft befasst, wo dann aber für den Einsatz von atypischen Neuroleptika geworben wird* - im zeitlichen Zusammenhang mit Studienergebnissen, die klar zeigen, dass diese Mittel für Demenzkranke lebensgefährlich sind ("shut up and die"). Oder die unsägliche "Stellungnahme" zur Kirsch-Studie (an deren Ergebnissen wissenschaftlich nicht zu rütteln ist); alles nach dem Motto "seid still und glaubt uns einfach, wir sind die Experten". Dabei wissen sie es besser, daran besteht kein Zweifel, die kennen ja die Datenlage. Wenn man so jemand oder gleich mehreren im Prozess begegnet, hat man denkbar schlechte Karten.
Wer die Öffentlichkeit so dreist und wider besseres Wissen täuscht, der fühlt sich sicher und das wohl zu Recht. Wer will denn dieser Connection widersprechen? Der durchschnittliche Psychiater hat wenig Ahnung, und selbst halbwegs beschlagene DGPPN-Mitglieder aus der 2. Reihe scheuen echte Kritik an ihren Wortführern.
Gutachter sollte man am ehesten im Bereich der forensischen Psychiatrie wählen. Die akademisch tätigen Professoren kennen sich zwangsläufig und sind damit zwar nicht parteiisch, aber doch in gewisser Weise befangen und würden es deshalb vermutlich eher ablehnen, als Gutachter tätig zu werden, was auch sinnvoll ist.
Ein Gutachter sollte wirklich ganz neutral sein und nicht möglicherweise künftig an anderer Stelle in einem Forschungsprojekt mit der betr. Klinik zusammenarbeiten.
....offensichtlich auch jemand mit Insiderkenntnissen!
Ein anderer, mit zahlreichen Veröffentlichungen und Büchern, selbst auch Psychiater, schreibt:
Ich kenne die Gutachterszene nicht. Ich könnte nur bekannte Kollegen ansprechen, wobei ich nicht wüsste wen mit Aussicht auf Erfolg.
Ich zweifle nicht an der Berechtigung ihrer Klage.
Herr Prof. G. bemerkt aber, dass der Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft sehr oberflächlich ist und rät deshalb den Petitionsausschuss des Landtages Mecklenburg-Vorpommern einzuschalten. Dabei sollten Sie ganz speziell darauf hinweisen, dass die Klinik aus Ihrer Sicht einen tragischen Fehler gemacht hat und dass die Staatsanwaltschaft keinen neutralen Sachverständigen hinzugezogen habe (
www.landtag-mv.de).
Die Fachgesellschaft, in der sowohl die verantwortliche ChÄ als auch der Gutachter im Vorstand sind, ist nicht die dgppn, sondern eine Vereinigung auf Landesebene:
www.gesellschaft-nervenheilkunde-mv.de/vorstand.html- was aber natürlich nicht ausschließt, dass beide auch der dgppn angehören...
Die Wahl des Gutachters ist jedenfalls ein sehr schlechter Witz. Die Forderung nach einem unabhängigen Gutachter ist mehr als recht und billig - kaum zu verstehen, dass F. den Gutachtenauftrag kommentarlos angenommen hat.
Mir scheint das Problem inzwischen auf der juristischen Ebene zu liegen - Nachlässigkeit / Untätigkeit / Parteilichkeit der Staatsanwaltschaft. Denkbar in der Ostdeutschen Provinz, dass der klagende Vater (Lehrer / Rektor "aus dem Westen") nicht ernst genommen oder als Querulant abgestempelt wird... Neben der Ermittlung wg. Verdachts auf fahrlässige Tötung kommt ja wohl auch die Untersuchung betr. Urkundenfälschung und/oder Strafvereitelung in Betracht, falls die Akte nachträglich gesäubert / geschönt wurde. Da wäre dann auch weniger ein Arzt als Gutachter gefragt, sondern ein Jurist, der die Vorwürfe betr. der tatsächlichen Anwesenheit / Abwesenheit der Chefärztin prüft.
Eine ausführlichere Darstellung dieses Berichts mit noch mehr Hintergrundinformationen kann man unter
>> http://psychiatrie.kilu.de << finden.
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