Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte - Beschwerde Nr. 1403/10
An den
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Fünfte Sektion
Beschwerde Nr. 1403/10
Hagemeister ./. Deutschland
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland Frau Merkel, fordert öffentlich "Wahrheit und Klarheit über alles, was passiert ist“ in Missbrauchsfällen bei Kindern und Schutzbefohlenen.
Die Verantwortlichen in der Justiz in Mecklenburg- Vorpommern praktizieren genau das Gegenteil.
Anliegend übersende ich Ihnen als Anlage 1 die Kopie eines
Schreibens der Generalstaatsanwaltschaft vom 11.03.2010. Abgesehen vom Inhalt belegt allein schon die Tatsache, dass man dafür wieder ein halbes Jahr benötigte, wie man zu der Problemlage steht.
Als zweite Anlage übersende ich Ihnen ein
Schreiben einer Mutter einer Patientin, die im Jahr 2005 längere Zeit gemeinsam mit meinem Sohn in der Geschlossenen in Rostock war.
Aus diesem Schreiben geht hervor,
1.dass selbst in die Geschlossene der Psychiatrie in Rostock Drogen geschmuggelt wurden .
2.dass schutzbefohlene Patienten dafür „benutzt wurden“.
3.dass die Ärzteschaft darüber informiert war.
4.dass bei meinem Sohn vor dem Missbrauchserlebnis kein Zeichen von Suizidalität festzustellen war.
5.dass im fixierten Zustand niemand auf ihn achtete und fremde Personen unbeobachtet Zugang zu ihm in einem schutzlosen Zustand hatten.
6.dass diese Zustandsbeschreibung durchaus zur Beschreibung der Situation im Pflegebericht passt, aber nicht zur Aussage der Richterin vom 6.10.05.
Ich bin überzeugt, dass der in diesem
Schreiben vom 14.3.10 genannte Oberarzt Habermeyer
die Informationen der Frau Sybille S. im Jahr 2005 nicht weiter verfolgt hat und erst recht nicht an die Polizei weitergeleitet hat. Nur das würde ins Bild passen.
Zum Abschluss berichte ich noch von einen Gespräch mit der Pressesprecherin der LINKEN in MV, Frau Schreyer , geführt am Morgen des 17.03.2010, Tel.:038552525500:
Nach der üblichen Begrüßung fragte ich sie:
„ Halten Sie es für völlig ausgeschlossen, dass aus der Staatskanzlei in dieser Angelegenheit eine Anweisung an die Staatsanwaltschaft ergangen ist, diese Sache „unter den Teppich zu kehren“, da der jetzige Ministerpräsident von MV, damals Sozialminister, von mir mehrfach und rechtzeitig aufgefordert wurde, die Vorgänge in der Psychiatrie in Rostock aufzuklären? Es hat danach weitere Tote dort gegeben.“
Mit dieser Frage war das Gespräch abrupt beendet, sie habe ein anderes dringendes Gespräch zu führen, wir würden wieder sprechen.
Im Laufe des Tages unternahm ich weitere Anläufe, das gerade begonnene Gespräch wieder aufzunehmen, hatte dabei keinen Erfolg.
Auf meiner Internetseite habe ich das
Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft Rostock veröffentlicht. Darunter steht der Satz:
Ich gehe davon aus, dass Richter außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern sich an die Fakten und die eindeutige Beweislage halten und solide und unabhängig ihre Arbeit machen werden.
In Mecklenburg- Vorpommern will man und wird man sich mit den tatsächlich erfolgten und auf meiner Seite
http://psychiatrie.kilu.de umfassend dargestellten skandalösen Vorkommnissen nicht beschäftigen.
Mit freundlichen Grüßen
Güter Hagemeister
Anlagen:
Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft vom 11.03.2010
Schreiben Frau Sybille S. vom 14.3.2010